Fünf Punkte sind wichtig für Azubis

Diese fünf Punkte sind für Azubis wichtig

Probezeit, Kündigung, Ausbildungsvergütung. Zu Beginn des Lehrjahrs ist für angehende Azubis vieles neu. Gut ist es, wenn man seine Rechte kennt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Jugend gibt einen Überblick, welche fünf Punkte für Azubis wichtig sind.

Traditionell beginnt zum 1. August und 1. September für viele Azubis das erste Lehrjahr ihrer Ausbildung. Doch auch bis in den späten Herbst startet für einige junge Menschen nun der Ausbildungsbeginn.

Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds macht auf fünf Punkte aufmerksam, die jetzt für Azubis wichtig sind.

Vertrag

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Wer noch nicht volljährig ist, braucht zusätzlich die Unterschrift der Eltern. Im Vertrag finden sich wichtige Infos – etwa zur täglichen Arbeitszeit, zur Probezeit sowie zur Höhe der Vergütung. Wichtig ist, den Vertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten sofort nachzufragen.

Probezeit

Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Die dauert ein bis maximal vier Monate. In der Probezeit können sowohl Betrieb als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen.

Vergütung

Laut DGB Jugend ist die Vergütung für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Wo das nicht der Fall ist, darf die Bezahlung nicht geringer ausfallen als die Mindestausbildungsvergütung. Die beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 585 Euro.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Viele tarifvertraglich bezahlte Azubis haben laut DGB Jugend mehr Urlaub. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs muss der Ausbildungsbetrieb am Stück gewähren.

Ausbildungsplatzwechsel

Wer etwa unzufrieden ist, kann kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren – und die Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen. Ist der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden, müssen Azubis einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung vortragen können. Es ist ratsam, immer erst dann zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man einen neuen Betrieb gefunden hat.

© dpa-infocom, dpa: 220726-99-162945/2

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