Straßenbauer/in

Die Tätigkeit im Überblick

Straßenbauer/innen stellen den Unterbau sowie den Belag von Straßen, Wegen und Plätzen her und halten Verkehrswege instand.

Die Ausbildung im Überblick

Straßenbauer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen laut Berufsbildungsgesetz in jedem Fall eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren. Orientierungsmöglichkeiten bieten die einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Baugewerbe neue Bundesländer – ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 765
2. Ausbildungsjahr: € 970

3. Ausbildungsjahr: € 1.190

Beispiel Baugewerbe alte Bundesländer – ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 850
2. Ausbildungsjahr: € 1.200

3. Ausbildungsjahr: € 1.475

Beispiel Baugewerbe Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 798
2. Ausbildungsjahr: € 1.072

3. Ausbildungsjahr: € 1.316

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Typische Branchen

Straßenbauer/innen finden Beschäftigung

  • im Straßen-, Rollbahnen- und Sportanlagenbau
  • im Schachtbau sowie im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
  • bei kommunalen Bauämtern oder Straßen- und Autobahnmeistereien

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe.

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