Pflegefachmann/-frau

Die Tätigkeit im Überblick

Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen).
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.

Ausbildungsvergütung

Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt dem/der Auszubildenden für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Quelle:

Pflegeberufegesetz
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.141
2. Ausbildungsjahr: € 1.202
3. Ausbildungsjahr: € 1.303

Quelle:

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Typische Branchen

Pflegefachleute finden Beschäftigung in erster Linie
  • in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • in Altenwohn- und -pflegeheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • in Hospizen
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
  • auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe.

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