Pflegefachmann/-frau
Die Tätigkeit im Überblick
Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen).
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Ausbildungsvergütung
Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt dem/der Auszubildenden für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Quelle:
Pflegeberufegesetz
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.141
2. Ausbildungsjahr: € 1.202
3. Ausbildungsjahr: € 1.303
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Typische Branchen
- in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
- in Altenwohn- und -pflegeheimen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- in Hospizen
- in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
- auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe.